Noch Fragen? Vielleicht finden Sie hier schon die Antwort.
Können nur Dacharbeiten im Rahmen der Hessendach®-Initiative ausgeführt werden? Nein, es können alle Arbeiten der Arbeitsfelder Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik des Dachdeckerhandwerks ausgeführt werden. Die Palette reicht von der Fundamentabdichtung über die klassische Dacheindeckung von Flach- und Steildächern bis zur energetischen Sanierung und der Montage von Solarmodulen und Solarkollektoren.
Wieviel kostet mich als Auftraggeber eine Hessendach®-Leistung zusätzlich? Die gesamte Angebotsgestaltung liegt in den Händen des anbietenden Betriebs. Kosten fallen in Abhängigkeit von der jeweiligen Bausumme an, weshalb eine pauschale Aussage leider nicht möglich ist. Ihr Hessendach®-Betrieb hilft Ihnen in dieser Frage gerne weiter.
Kann jeder Dachdeckerbetrieb eine Hessendach®-Leistung anbieten? Nein, denn die Grundvoraussetzungen sind: Der anbietende Betrieb muss Mitglied in einer hessischen Dachdecker-Innung sein. Zudem muss er sich für die Aufnahme in das Programm Hessendach® entsprechend qualifizieren und zertifizieren.
Welche Sicherheit habe ich als Auftraggeber, dass die erbrachte Hessendach®-Leistung wirklich mängelfrei ist? Der gesamte Auftrag wird – von der Ausschreibung bis zur förmlichen Abnahme – durch einen neutralen Sachverständigen des Dachdeckerhandwerks fremdüberwacht und dokumentiert. Sollte dennoch – was nach diesen Voraussetzungen sehr unwahrscheinlich ist – nachträglich eine Mängelbeseitigung notwendig werden, garantiert die VHV-Versicherung mit ihrer in der Hessendach®-Leistung eingeschlossenen Bauschadensversicherung, dass diese Mängelbeseitigung erfolgt. Und das selbst für den Fall, dass der ursprünglich ausführende Betrieb nicht mehr existiert.
Ihre Frage war nicht dabei? Kontaktformular oder 064 71 / 37 93 65
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